Schutzkonzept
Am 01.05.2022 ist in NRW das Landeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Es formuliert Vorgaben zur Entwicklung der Qualität von Kinderschutzmaßnahmen (intervenierender Kinderschutz), zur Untermauerung des institutionellen Kinderschutzes mit Hilfe von Schutzkonzepten (institutioneller Kinderschutz) und zum Ausbau des kooperativen Kinderschutzes (kooperativer Kinderschutz). In Paragraphen §47 des Schulgesetzes NRW heißt es: "[...] Jede Schule erstellt ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch [..]." Auf Grundlage der erlassenen Gesetze, sollen Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, Schutzorte sein. Um einen sicheren Schutzort für unsere Schüler:innen zu bilden, haben wir als Team der Gustav-Adolf-Grundschule in verschiedenen Entwicklungsprozessen das vorliegende Schutzkonzeptes erarbeitet. Zu Beginn des Auftrags ein Schutzkonzept zu erstellen, standen wir als Team vor einer großen Herausforderung. Mit der Unterstützung und Begleitung der regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Recklinghausen gelang es uns, dass Schutzkonzept mit all seinen wichtigen Facetten gut strukturiert und verständnisvoll zu erarbeiten und letztendlich zu erstellen. Ein Schutzkonzept angepasst auf unsere Schule, unsere Bedürfnisse und unsere ganz individuelle Herausforderung hier an der Gustav-Adolf-Grundschule.
Das vollständige Konzept finden Sie hier zum Download im PDF-Format:
Schutzkonzept Gustav-Adolf-Schule (Stand: 2024)