Gustav-Adolf-Schule Datteln
Gustav-Adolf-Schule Datteln

Corona-Informationen

 

07.01.2021

 

Liebe Eltern,

 

heute am späten Mittag hat uns die Mail vom Schulministerium erreicht.

 

In dieser Mail wird nochmal drauf hingewiesen, dass alle Eltern aufgerufen sind, ihre Kinder –soweit möglich- zuhause zu betreuen um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.

 

Wie schon angekündigt, gibt es für besondere Notfälle eine Notbetreuung. Die Betreuungszeiten entsprechen den normalen Unterrichtszeiten bzw. den normalen OGS- und Betreuungszeiten. Die Kinder werden in jahrgangsgemischten Gruppen betreut und müssen die ganze Zeit über ihre Masken tragen.

 

Zur Anmeldung für die Notbetreuung müssen Sie schriftlich gegenüber der Schulleitung bzw. den Klassenlehrern erklären, dass Sie eine Notbetreuung brauchen und Ihr Kind verbindlich anmelden. Dafür hat das Schulministerium jetzt ein Formular zur Verfügung gestellt, dass Sie unter diesem Text hier auf der Homepage finden. Bitte füllen Sie das Formular aus und mailen es an die Schulmailadresse 122440@schule.nrw.de

 

Alternativ können Sie uns zur Anmeldung für die Notbetreuung auch eine Mail schreiben und darin die Tage und Zeiten angeben. Sollten Sie ihr Kind bereits für die Notbetreuung angemeldet haben, brauchen Sie dies mit dem neuen Formular nicht nochmal zu machen, die bisherige Anmeldung reicht dann aus. Die Kinder treffen sich zur Notbetreuung morgens zwischen 7.45 und 8 Uhr an den Tischtennisplatten.

 

Zum Distanzunterricht möchte ich Ihnen noch folgende Informationen geben:

 

- die gestellten Aufgaben sind verpflichtend zu bearbeiten

 

- die Arbeitsergebnisse fließen sowohl positiv wie auch negativ in die Leistungsbewertung für die Zeugnisse des Schuljahres mit ein

 

- die Klassenlehrer und Sonderpädagogen werden sich mindestens 1x pro Woche telefonisch bei Ihnen und den Kindern melden, um sich mit Ihnen und den Kindern auszutauschen

 

- Einige Kollegen werden versuchen, für die Kinder Videokonferenzen anzubieten, um neben dem telefonischen Austausch auch auf diese Weise mit den Kindern in Kontakt zu bleiben.

 

Die Teilnahme daran ist natürlich freiwillig, denn im Bereich der Digitalisierung sind leider die Endgeräte, die durch die Kommune geordert wurden, noch nicht ausgeliefert worden und es ist nicht abzusehen, wann dies geschehen wird. Videokonferenzen für die gesamte Klasse im Distanzunterricht sind deshalb ohne die digitale Ausstattung nicht machbar und umsetzbar. Wir sind hier auf die Ausstattung der örtlichen Gegebenheiten und des Landes angewiesen, die auf dem Wege sind, aber noch kein zufriedenstellendes Ergebnis im Schulalltag gebracht haben. Deshalb ist es uns bewusst, dass die Teilnahme an diesen freiwilligen Videokonferenzen nur möglich sein kann, wenn die Kinder zuhause auf bereits vorhandene Geräte zugreifen können.

 

Zur Zeugnisausgabe liegen uns noch keine Informationen vor. Sobald wir dazu nähere Informationen erhalten, werde ich Ihnen diese mitteilen.

 

Bei Fragen melden Sie sich gerne per Mail 122440@schule.nrw.de oder telefonisch 02363 61222. Gemeinsam schaffen wir das!

 

Bleiben Sie alle gesund!

 

Viele Grüße

Mareike Koch

 

Anmeldeformular Notbetreuung bis zum 31.01.2021
Anlage Anmeldung Betreuung bis zum 31. J[...]
PDF-Dokument [547.2 KB]

 

06.01.2020

 

Liebe Eltern,

 

trotz aller neuen Nachrichten über die Pandemie, wünsche ich Ihnen im Namen des Kollegiums und aller Mitarbeiter ein frohes und gesundes neues Jahr 2021!

 

Um 14 Uhr hat die Schulministerin in einer Pressekonferenz verkündet, dass bis zum 31.01.2021 kein Präsenzunterricht an den Grundschulen stattfindet. Stattdessen nehmen alle Schüler am Lernen auf Distanz teil und bearbeiten die Unterrichtsinhalte von zu Hause aus. Frau Gebauer hat alle Eltern aufgerufen, ihre Kinder im Distanzunterricht zuhause zu betreuen, denn das System Schule muss mit der Schließung einen Beitrag zur Kontaktreduzierung leisten.

 

Diese Nachricht ist vermutlich für viele Eltern ein Schock, aber leider ist es auf Grund der Entwicklung der Pandemie unbedingt notwendig, dass die Kontakte eines jeden von uns absolut reduziert werden.

 

Für besondere Notfälle soll es in dieser Zeit bis zum 31.01.2021 eine Notbetreuung geben. Sie können diese Notbetreuung in Anspruch nehmen, wenn Sie keine andere Möglichkeit haben, Ihr Kind zu betreuen. In diesem Fall wird Ihr Kind dann bis zum regulären Unterrichtsende in der Schule betreut. Sollte Ihr Kind in die OGS/Betreuung gehen, können die Kinder auch für diese Zeit in der OGS/Betreuung vermutlich weiter betreut werden. Zum Schutz aller müssen die Kinder und Mitarbeiter während der gesamten Betreuungszeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Uns liegt leider noch keine Mail mit genaueren Informationen und Vorgaben des Ministeriums zur Notbetreuung vor, sobald uns die Mail erreicht, erhalten Sie weitere Informationen.

 

Sollten Sie Ihr Kind zur Notbetreuung anmelden wollen, dann teilen Sie dies bitte den Klassenlehrern mit oder Sie schreiben uns dies per Mail an 122440@schule.nrw.de oder rufen uns in der Schule an, ggf. bitte auf den Anrufbeantworter sprechen. Das Sekretariat ist morgen in der Zeit von 8-12 Uhr besetzt. Bitte teilen Sie uns den Namen des Kindes, die Klasse und die Tage und Zeiten mit, an denen Ihr Kind in die Notbetreuung kommt. Uns ist klar, dass Sie die genauen Tage vielleicht jetzt noch nicht bis zum 31.01.2021 sicher angeben können, deshalb können Sie uns auch noch in den nächsten Tagen mitteilen, wann Ihr Kind in die Notbetreuung kommt.

 

Weitere Infos zum Distanzunterricht (ggf. noch Materialabholung oder Rückgabe bearbeiteter Materialien usw.) erhalten Sie durch die Klassenlehrer.

 

Informationen zum Zirkusprojekt erhalten Sie in den nächsten Tagen, wenn ich mit dem Zirkus über die neuen Vorgaben gesprochen habe, aber ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass das Zirkusprojekt nicht stattfinden kann.

 

Bei Fragen schreiben Sie uns gerne eine Mail oder rufen uns unter 02363 61222 an. Sollten Sie keinen erreichen, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter und nennen auch Ihre Telefonnummer, wir rufen Sie zurück.

 

Bleiben Sie alle gesund! Gemeinsam schaffen wir das!

 

Viele Grüße

Mareike Koch

 

11.12.2020

 

Liebe Eltern,

 

das Schulministerium hat verfügt, dass die beiden Tage 7. und 8. Januar ebenfalls noch unterrichtsfrei sein werden. An diesen Tagen findet also noch kein Unterricht und auch keine „normale“ Betreuung statt.

 

Sie können für Ihr Kind aber eine „Notbetreuung“ beantragen. Dafür nutzen Sie bitte das dafür vorgesehene Formular und schicken uns oder dem Klassenlehrer per Mail oder Sie geben es bis Mittwoch (16.12.) in der Schule ab.

 

Bitte beachten Sie dabei folgenden Hinweis:

 

Die beiden unterrichtsfreien Tage sollen es ermöglichen, die Kontakte zu vermindern. Deshalb ist die Notbetreuung nur für wirkliche Notfälle vorgesehen und Sie müssen die Kinder vorher anmelden. Nicht angemeldete Kinder können nicht an der Notbetreuung teilnehmen.

 

Für die Notbetreuung gelten nach Vorgabe des Ministeriums folgende Regelungen:

 

- Teilnehmen können an Grundschulen Schüler der Klassen 1- 4, deren Eltern dies bei der Schule beantragen (mit dem beigefügten Formular auf der Rückseite).

 

- Der zeitliche Umfang richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen (7. und 8.Januar)

 

- Die Notbetreuung von Schülern die ansonsten auch in der OGS oder Betreuung angemeldet sind, umfasst den Zeitrahmen der Betreuung wie sonst in der OGS oder Betreuung.

 

- Alle Schüler in der Notbetreuung tragen ihre Masken während der gesamten Zeit.

 

- Die Notbetreuung kann in jahrgangsgemischten Gruppen stattfinden.

 

- Es müssen Teilnehmerlisten geführt werden.

 

Wenn Sie an den beiden Tagen Bedarf für die Notbetreuung haben, bitte ich Sie um Abgabe des ausgefüllten Antrags bis zum 16.12.2020, damit wir die Notbetreuung rechtzeitig planen und bei Bedarf weitere Absprachen treffen können. Die Anmeldung sollte als verbindlich betrachtet werden.

 

Bei Fragen können Sie uns gerne per Mail oder unter der Telefonnummer 02363 61222 erreichen.

 

Viele Grüße aus der GAS

Mareike Koch

 

Elternbrief zum Zirkusprojekt im Januar 2021
30.11.2020
Elternbrief Zirkus.pdf
PDF-Dokument [50.2 KB]

11.12.2020

 

Liebe Eltern,

 

auf Grund der sehr hohen Infektionszahlen hat sich die Landesregierung nun doch für eine Verschärfung der Coronamaßnahmen entschieden. Hierzu gehört auch, dass für die Grundschulen ab kommendem Montag für die Woche vom 14.-18.12. folgende Regelungen gelten:

 

-Die Schulpflicht ist für die kommende Woche aufgehoben. Das bedeutet, Sie als Eltern entscheiden selber, ob Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht in der Schule befreien lassen wollen und es dann zu Hause bleibt und am Lernen auf Distanz teilnimmt

 

- Die Grundschulen bieten weiterhin Präsenzunterricht im Rahmen des normalen Stundenplans an. Es wird aber allen Eltern empfohlen, die Kinder wenn möglich zu Hause zu lassen und von dort am Lernen auf Distanz teilnehmen zu lassen.

 

- An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. Eine Abfrage zur Notbetreuung für diese beiden Tage findet in der kommenden Woche statt. Weitere Infos hierzu erhalten Sie dann über die Homepage bzw. über die Klassenlehrer.

 

Damit wir alles Weitere organisieren können, bitte ich Sie wie folgt zu verfahren:

 

- Teilen Sie der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer möglichst bis Sonntagmittag mit, ob und wenn ja ab wann Sie Ihr Kind in der nächsten Woche vom Präsenzunterricht befreien lassen wollen. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die Klassenlehrer zu kontaktieren, schreiben Sie uns bitte eine kurze Mail an 122440@schule.nrw.de

 

- Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

 

-Am Montag wird die Möglichkeit bestehen, noch benötigtes Material für die Kinder aus den Klassen abzuholen.

 

- OGS und Betreuung haben wie gewohnt geöffnet. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur die Kinder die OGS und Betreuung noch besuchen dürfen, die nicht zu Hause bleiben können. Denn auch dort ist es wichtig, dass die Zahl der Kinder möglichst stark reduziert wird, um die Gefahr einer Ansteckung zu senken.

 

Die angekündigten Maßnahmen sind angesichts der hohen Infektionszahlen vernünftig, doch für Sie als Eltern und für uns als Schule ist jetzt wieder viel zu organisieren und zu klären. Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie die Klassenlehrer bzw. schreiben uns eine Mail an 122440@schule.nrw.de

 

Die Mails werde ich regelmäßig am Wochenende kontrollieren, so dass Sie zeitnah eine Antwort erhalten.

 

Alles Gute für Sie und Ihre Familien. Bleiben Sie gesund!

 

Viele Grüße

Mareike Koch

 

 

03.12.2020

 

Liebe Eltern der Klassen 4a, b und c,

 

vom Kreisgesundheitsamt haben wir erfahren, dass insgesamt 8 Schüler der vierten Klassen auf Grund des Coronafalls im Team der OGS in eine 14-tägige Quarantäne müssen. Die betreffenden Familien haben wir telefonisch darüber informiert. Per Post erhalten Sie noch einen Flyer mit Hinweisen zur Quarantäne. Solange die Schüler in Quarantäne sind und keine Krankheitssymptome zeigen, nehmen sie am Lernen auf Distanz teil. Informationen hierzu erhalten Sie von den betreffenden Klassenlehrerinnen.

 

Da morgen sowieso eine Testung an der Böckenheckschule durchgeführt wird, hat das Gesundheitsamt verfügt, dass die 8 betroffenen Schüler von unserer Schule dort dann direkt mitgetestet werden. Deshalb bitten wir die betreffenden Familien, morgen zur Testung um 8.30 Uhr an der Böckenheckschule (Böckenheckstraße 21 in Datteln) zu sein. Mitzubringen ist die Versichertenkarte des Kindes. Wir werden die betreffenden Familien über den Testtermin auch telefonisch informieren.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie bitte eine Mail an 122440@schule.nrw.de oder rufen Sie in der Schule an.

 

Viele Grüße

Gabi Wilhelm und Mareike Koch

02.12.2020

 

Liebe Eltern der OGS,

 

vorhin haben wir erfahren, dass ein/e Mitarbeiter*in im Team der OGS (bunte Gruppe) positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Daraufhin haben wir Kontakt mit dem Gesundheitsamt Recklinghausen aufgenommen.

 

Das Gesundheitsamt ist jetzt dabei, zu überprüfen, ob es an den relevanten Tagen Kontakte zu Schülern der OGS-Gruppe gab, die zu Kontakten der Kategorie 1 gehören (längerer Kontakt zu den Kindern und dabei nur geringer Abstand usw.) Sollte es Kontakte dieser Art gegeben haben, kann es sein, dass für diese Kinder eine Quarantäne angeordnet wird.  Sollte sich Ihr Kind in Quarantäne begeben müssen, werden Sie durch das Gesundheitsamt oder die Schule darüber informiert. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns leider noch keine weiteren Informationen vor.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie bitte eine Mail an 122440@schule.nrw.de oder Sie rufen morgen Vormittag im Sekretariat an unter 02363 61222.

 

Viele Grüße

Gabi Wilhelm und Mareike Koch

 

30.11.2020

 

Liebe Eltern,

 

wie Sie vielleicht der Presse bereits entnommen haben, wurde uns nun aus dem Ministerium bestätigt, dass die beiden Tage 21. und 22. Dezember unterrichtsfrei sein werden. An diesen Tagen findet also kein Unterricht und auch keine „normale“ Betreuung statt.

 

Sie können für Ihr Kind aber eine „Notbetreuung“ beantragen. Dafür nutzen Sie bitte das Formular auf der Rückseite dieses Schreibens.

 

Bitte beachten Sie dabei folgenden Hinweis:

 

Die beiden unterrichtsfreien Tage sollen es ermöglichen, die Kontakte vor Weihnachten zu vermindern. Deshalb ist die Notbetreuung nur für wirkliche Notfälle vorgesehen und Sie müssen die Kinder vorher anmelden. Nicht angemeldete Kinder können nicht an der Notbetreuung teilnehmen.

 

Für die Notbetreuung gelten nach Vorgabe des Ministeriums folgende Regelungen:

 

- Teilnehmen können an Grundschulen Schüler der Klassen 1- 4, deren Eltern dies bei der Schule beantragen (mit dem beigefügten Formular auf der Rückseite).

 

- Der zeitliche Umfang richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen (21. und 22.12.).

 

- Die Notbetreuung von Schülern die ansonsten auch in der OGS oder Betreuung angemeldet sind, umfasst den Zeitrahmen der Betreuung wie sonst in der OGS oder Betreuung.

 

- Alle Schüler in der Notbetreuung tragen ihre Masken während der gesamten Zeit.

 

- Die Notbetreuung kann in jahrgangsgemischten Gruppen stattfinden.

 

- Es müssen Teilnehmerlisten geführt werden.

 

Wenn Sie an den beiden Tagen Bedarf für die Notbetreuung haben, bitte ich Sie um Abgabe des ausgefüllten Antrags bis zum 4.12.2020, damit wir die Notbetreuung rechtzeitig planen und bei Bedarf weitere Absprachen treffen können. Die Anmeldung sollte als verbindlich betrachtet werden.

 

Bei Fragen können Sie uns gerne unter der Telefonnummer 02363 61222 erreichen.

 

Viele Grüße aus der GAS

Mareike Koch

 

Antragsformular Notbetreuung Weihnachten 2020
Antragsformular Notbetreuung Weihnachten[...]
PDF-Dokument [665.8 KB]

 

25.11.2020

 

Liebe Eltern,

 

ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass ich heute die Nachricht erhalten habe, dass drei unserer Schüler (Klassen 1c und 2b) unabhängig voneinander positiv auf das Coronavirus getestet worden sind. Diese Schüler befinden sich mit ihren Eltern und Geschwistern bereits in häuslicher Quarantäne. Da alle drei Schüler die Schule in den vergangenen Tagen bereits nicht mehr besucht haben, besteht für uns weiter kein Handlungsbedarf und die anderen Schüler aus der Klasse 1c können weiter ganz normal zur Schule kommen. Die Klasse 2b befindet sich im Moment ja noch in Quarantäne, diese wird durch die neuen Fälle aber nicht verlängert! Die Schüler der 2b können ab dem kommenden Montag wieder zur Schule kommen.

 

Bei Fragen mailen Sie uns gerne an 122440@schule.nrw.de oder rufen Sie uns in der Schule an unter 61222.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Viele Grüße

Mareike Koch

 

18.11.2020

 

Liebe Eltern der Klassen 2a und 2b,

 

vorhin war das DRK mit zwei Mitarbeitern an der GAS vor Ort und hat die angekündigte Testung der Kinder durchgeführt. Leider ließen sich teils längere Wartezeiten nicht vermeiden, deshalb möchte ich mich für Ihre Mitarbeit und Ihre Geduld nochmal ganz herzlich bedanken.

 

Nach Rücksprache mit dem DRK kann ich Ihnen noch folgende Informationen geben:

 

- sollte Ihr Kind positiv getestet worden sein, erhalten Sie hierüber innerhalb von 2 Tagen telefonisch Bescheid

 

- sollte der Test negativ ausfallen, werden Sie nicht angerufen, sondern erhalten den Bescheid in einigen Tagen per Post

 

- der Bescheid, in dem Ihnen die Dauer der Quarantäne mitgeteilt wird, geht Ihnen auch in den nächsten Tagen per Post zu, da kommt es zurzeit leider zu größeren Verzögerungen durch das Gesundheitsamt. Die Quarantäne dauert für die Klasse 2a vermutlich bis zum 25.11. und für die Klasse 2b dauert die Quarantäne vermutlich bis zum 27.11.  

 

- sollten ein oder mehrere Kinder (was wir nicht hoffen) positiv getestet worden sein, wird sich die Quarantäne verlängern. Hierüber würde ich Sie dann informieren, sobald mir Informationen dazu vorliegen.

 

- sollte jemand an der heutigen Testung nicht teilgenommen haben, erhalten Sie Post vom Gesundheitsamt mit einer erneuten Aufforderung zur Testung. Wird auch dieser Termin nicht wahrgenommen, wird das Gesundheitsamt einen Bußgeldbescheid versenden.

 

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

 

Viele Grüße

Mareike Koch

 

17.11.2020

Liebe Eltern der Klassen 2a und 2b,

 

wie angekündigt hat uns das DRK heute den Termin für die Testung der Kinder zugeteilt, deshalb möchte ich Ihnen hier alle notwendigen Informationen mitteilen.

 

Die Testung für die Klasse 2a findet morgen, Mittwoch den 18.11.2020  um 12.30 Uhr statt.

 

Die Testung für die Klasse 2b findet morgen, Mittwoch den 18.11.2020  um 13 Uhr statt.

 

Die Versichertenkarte des Kindes ist mitzubringen und denken Sie bitte daran, die gesamte Zeit den Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind zur angegebenen Uhrzeit zur Schule. Die Testung findet in der kleinen Turnhalle statt. Um Kontakte zu vermeiden, stellen Sie sich bitte unter dem Gang auf den markierten Punkten auf. Die Kinder werden dann vom DRK zur Testung in die Turnhalle geholt und der Ausgang erfolgt über den Notausgang der Turnhalle an den Fahrradständern.

 

Bitte beachten Sie, dass der Termin zur Testung verpflichtend ist und Sie pünktlich erscheinen müssen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, denn das DRK hat davor und danach direkt weitere Testtermine an anderen Orten.

 

Viele Grüße und bis Mittwoch

Mareike Koch

 

16.11.2020

 

Liebe Eltern,

 

nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt und dem Schulamt Recklinghausen kann ich Ihnen das weitere Vorgehen mitteilen:

  • Eine Lehrerin ist positiv auf Corona getestet worden. Es zählen die Kontakte der Kollegin seit letztem Mittwoch. Seitdem hatte sie noch Unterricht in den Klassen 2a und 2b. Diese beiden Klassen müssen sich ab sofort in häusliche Quarantäne begeben. Außerdem erfolgt eine Testung der Kinder dieser beiden Klassen durch das DRK hier in der Schule. Den genauen Termin erhalten Sie von uns, sobald das DRK uns diesen mitgeteilt hat.
  • Die Klassen 2c, 3a, 3b  und 3d bleiben bis einschließlich Freitag (20.11.2020) zu Hause und nehmen am Lernen auf Distanz teil, da wir bei diesen Kollegen noch auf das Testergebnis warten müssen.
  • Die Klassen 1a, 1b, 1c, 3c, 4a, 4b und 4c kommen zur Schule und haben Präsenzunterricht. Morgen (Dienstag) und am Mittwoch haben diese Klassen zunächst wieder Unterricht von 8-11.30 Uhr. Nähere Informationen zum Stundenplan für Donnerstag und Freitag  erhalten Sie spätestens morgen vom Klassenlehrer/Vertretungslehrer.

Viele Grüße

Mareike Koch

 

15.11.2020

Liebe Eltern,

 

da heute viele Kollegen von der Coronawarnapp eine rote Warnung erhalten haben, bleiben Sie morgen wie empfohlen zur Sicherheit aller zu Hause und lassen sich testen.

 

Deshalb findet morgen für folgende Klassen kein Unterricht und keine Betreuung/OGS statt:

 

- 2a, 2b, 2c (war gestern schon angekündigt worden)

- 3a, 3b, 3d

 

Diese Klassen bleiben zu Hause und nehmen am Lernen auf Distanz teil. Informationen hierzu erhalten Sie von den Klassenlehrern.

 

Das Gesundheitsamt wird sich morgen mit uns in Verbindung setzen und dann werde ich weitere Infos bekannt geben.

 

Alle anderen Klassen haben am Montag 4 Stunden Unterricht beim Klassenlehrer oder bei einer Vertretungslehrkraft aus unserem Kollegium. Deshalb haben die Klassen 1a, 1b, 1c, 3c, 4a, 4b und 4c morgen um 11.30 Uhr Schulschluss. OGS und Betreuung sind dann für diese Klassen wie gewohnt geöffnet.

 

Bezüglich der Durchführung des Elternsprechtags erhalten Sie weitere Infos vom Klassenlehrer.

 

Es tut mir leid, dass die Meldung so kurzfristig kommt, aber diese Situation hat sich gerade erst im Laufe des Sonntags ergeben und nach Rücksprache mit dem Schulträger müssen wir hier alles für die Sicherheit aller Beteiligten in die Wege leiten.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Klassenlehrer oder schreiben Sie bitte eine Mail an 122440@schule.nrw.de

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

Viele Grüße

Mareike Koch

 

14.11.2020

 

Liebe Eltern der Klassen 2,


ich wurde heute informiert, dass es im Jahrgang 2 einen positiven Coronafall gibt. Deshalb bleiben zur Sicherheit am Montag erstmal alle Schüler der Klassen 2 zu Hause und gehen bis auf weiteres ins Lernen auf Distanz. Informationen zum Lernen auf Distanz erhalten Sie von den Klassenlehrerinnen. Montag wird mir das Gesundheitsamt das weitere Vorgehen mitteilen. Sobald ich weitere Informationen habe, werde ich Ihnen diese mitteilen.


Viele Grüße
Mareike Koch

 

06.11.2020

Liebe Eltern,

 

an unserer Schule sind zwei bestätigte Coronafälle aufgetreten (Geschwister). Die betreffenden Kinder befinden sich seit dem Ende der Herbstferien bereits zur Sicherheit in häuslicher Quarantäne und haben die Schule nicht besucht. Das positive Testergebnis liegt aber erst jetzt vor. Auf Grund der rechtzeitigen Quarantäne bestand kein Kontakt zu weiteren Schülern. Deshalb müssen wir keine weiteren Maßnahmen veranlassen.

 

Viele Grüße

Mareike Koch

 

HIer finden Sie ältere Beiträge rund um die geltenden Corona-Vorschriften an der Gustav-Adolf-Schule von der Startseite.

 

03.11.2020

 

Sportunterricht:

 

Auf Grund der hohen Infektionszahlen, schließen wir zur Sicherheit die Umkleidekabinen der Sporthallen. Das bedeutet, dass die Schüler sich dort nicht mehr umziehen können und auch nicht in anderen Räumen. Bewegungsunterricht/Sportunterricht kann unseres Erachtens auch grundsätzlich in diesen Zeiten in bequemer Freizeit- bzw. Alltagskleidung durchgeführt werden. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass die Schüler an den entsprechenden Tagen in passender Kleidung zur Schule kommen und ihre Sportschuhe mitbringen.

 

23.10.2020

 

Liebe Eltern,

 

die Herbstferien gehen langsam zu Ende und das Schulministerium hat sich zum Schulbetrieb nach den Herbstferien geäußert. Die wichtigsten Infos haben wir hier für Sie zusammengefasst:

 

- wir befolgen weiterhin natürlich auch in der Schule die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken). Das Ministerium schreibt vor, dass die Schüler die Masken auf dem Schulgelände und im Schulgebäude tragen müssen. Darüber hinaus möchte ich Ihnen auf Grund der stark steigenden Infektionszahlen dringend empfehlen, dass die Kinder die Masken auch im Klassenraum tragen, sofern sie nicht an ihrem Platz sitzen.

 

- darüber hinaus ist das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern. Deshalb werden wir uns beim Lüften an die Vorgaben des Ministeriums halten. Bitte achten Sie auf angemessene Kleidung der Kinder.

 

- der Sportunterricht findet nach den Herbstferien wieder in der Turnhalle statt. Auch hier achten wir auf eine gute Durchlüftung der Sporthalle und der Umkleiden. Dazu bleiben die Notausgangstüren während der Sportstunden geöffnet und nach den Sportstunden wird die Trennwand hochgefahren, so dass eine gute Querlüftung stattfindet. Die Kinder dürfen ihre Maske nur in der Sporthalle ablegen, während des Umziehens und auf dem Weg von und zur Sporthalle muss die Maske getragen werden.

 

- sollte es einen bestätigten Coronafall an der GAS geben, werden Sie darüber von der Schulleitung informiert. Ebenso werden Sie dann von mir über die dann weiter geltenden Maßnahmen informiert, die uns das zuständige Gesundheitsamt dann vorschreibt.

 

Mir ist bewusst, mit welchen Anstrengungen und Herausforderungen ein solcher Schulbetrieb in Zeiten von Corona für Eltern und Lehrer verbunden ist. Ich wünsche uns allen einen erfolgreichen und möglichst normalen Schulbetrieb nach den Herbstferien. Bitte unterstützen Sie uns dabei weiter durch Ihr umsichtiges Handeln und die Einhaltung der vorgegebenen Regeln, denn es ist unsere gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligten sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mitarbeit. Bleiben Sie gesund!

 

Viele Grüße

Mareike Koch

 

04.10.2020

 

Liebe Eltern,

 

in Kürze beginnen die Herbstferien und auf Grund der Corona-Pandemie werden die Herbstferien bei vielen vermutlich anders laufen, als es ursprünglich geplant war. Hiermit möchte ich Sie über die offiziellen Hinweise des Schulministeriums informieren, die uns erreicht haben. Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus der offiziellen Mail des Schulministeriums:

 

„Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten regelmäßig in Quarantäne begeben. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

 

Schülerinnen und Schüler in Quarantäne bleiben dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar. Das dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Urlaubsverhalten ist durch schulrechtliche Maßnahmen (Bußgeldverfahren, Ordnungsmaßnahmen) nicht zu sanktionieren.

 

Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falles eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne im Wege der Amtshilfe gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind.

 

Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.“

 

Bitte beachten Sie auch das unten beigefügte Informationsblatt: „Corona-Pandemie: Wichtige Informationen für Einreisende“.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Viele Grüße

Mareike Koch

 

02.10.2020

 

Liebe Eltern,

 

hiermit lasse ich Ihnen die neuen Regelungen des Schulministeriums zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zukommen:

 

Bislang gilt an allen Schulen für das Unterrichtsgeschehen im Klassenraum, dass die Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen haben, sobald sie sich nicht auf ihren festen Sitzplätzen befinden (Sitzplatzregel). Die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, gilt allerdings nicht für Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittag in festen Gruppen an Angeboten der Ganztagsbetreuung teilnehmen.

 

Diese Regelung für die Ganztagsbetreuung am Nachmittag wird durch eine entsprechende Änderung der Vorschriften der CoronaBetrVO nun auch auf den Vormittagsunterricht in der Primarstufe ausgeweitet. Ab dem 1. Oktober 2020 gilt danach für die Kinder in der Primarstufe innerhalb ihres Klassenverbands im Unterrichtsraum keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mehr.

 

Dies bedeutet, dass sie im Klassenraum auch dann, wenn sie im Rahmen der Unterrichtsgestaltung ihren Sitzplatz verlassen, nicht mehr zwingend die Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.

 

Sobald der Klassenraum verlassen wird, ist auch in der Primarstufe wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Wenn im Unterrichtsraum Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen gemeinsam Unterricht haben (gemischte Gruppen), gelten – wie auch für die Klassen der Sekundarstufe I und darüber – ebenfalls unverändert die bisherigen Regelungen (insbesondere die Sitzplatzregel). 

 

Die Kollegen werden die Schüler am Montag über diese neue Regelung informieren und sie mit den Kindern besprechen. Bitte beachten Sie, dass die Schüler nach wie vor beim Betreten des Schulgeländes und bei Wegen über den Schulhof und durch das Gebäude ihre Maske tragen müssen.

 

Viele Grüße

Mareike Koch

 

 

01.09.2020

 

Liebe Eltern,

 

heute erreicht uns eine Mail des Ministeriums mit aktuellen Hinweisen zum Vorgehen bei Erkältungssymptomen. Die wichtigsten Infos haben wir hier für Sie zusammengefasst:

 

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

 

Das folgende Schaubild des Schulministeriums, dass Sie unter diesem Text und auf der Homepage des Schulministeriums finden, gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mitarbeit. Bleiben Sie gesund!

 

Viele Grüße

Mareike Koch

 

 

31.08.2020

 

Liebe Eltern,

 

die Schüler müssen auch nach dem 31.8. weiter einen Mund-Nasen-Schutz (Maske) tragen und dürfen diesen nur im Unterricht in der Klasse abnehmen. Wir freuen uns, dass die Schüler und Sie unsere vorgeschriebenen Maßnahmen zum Schutz vor einer Corona Infektion so zuverlässig umsetzen. Wir möchten Ihnen noch folgenden Tipp geben: Es hat sich gezeigt, dass die Kinder ihre Maske im Laufe des Schultages schon mal verlieren oder die Gummibänder reißen. Deshalb raten wir Ihnen dazu, Ihrem Kind eine Ersatzmaske mit in den Tornister zu packen. Außerdem weisen wir nochmal darauf hin, dass die Masken jeden Tag gründlich gereinigt werden müssen, damit der Schutz weiter bestehen bleibt.

 

Viele Grüße

Mareike Koch

 

17.08.2020

 

Liebe Eltern,

 

seit Beginn des neuen Schuljahres können die Kinder in der Zeit von 7.45-8 Uhr direkt in ihre Klassen gehen, um so ein Gedränge vor Unterrichtsbeginn auf Grund der Coronapandemie zum Schutz aller zu verhindern. Leider hat sich gezeigt, dass schon vor 7.45 Uhr viele Schüler vor dem Schultor stehen und dann genau dort eine große Ansammlung von Eltern und Schülern zusammenkommt, was wir verhindern wollten und müssen.

 

Deshalb fordere ich Sie hiermit dringend auf, wirklich erst in der Zeit von 7.45-8 Uhr an der Schule anzukommen und nicht schon vorher vor dem Schultor zu warten. Die Kinder müssen nicht um 7.45 Uhr in der Klasse sein, dafür haben sie bis 8 Uhr Zeit.

 

Sollten einzelne Kinder schon vor 7.45 Uhr an der Schule sein, so werden sie sich ab Morgen direkt an ihrem Pfeiler aufstellen müssen und dort bis 7.45 Uhr stehen bleiben. Unsere dringende Bitte ist es, dies zu vermeiden, indem sie die Kinder so zur Schule schicken, dass sie zwischen 7.45 Uhr und 8 Uhr an der Schule ankommen. Das Ordnungsamt wird dies kontrollieren. Bitte beachten Sie auch, dass auf Grund des offenen Anfangs -anders als gewohnt- keine Frühaufsicht auf dem Schulhof ist.

 

Diese Maßnahme dient dem Schutz von uns allen und zur Vermeidung von Coronafällen an unserer Schule.

 

Noch ein Hinweis: Bitte geben Sie Ihrem Kind immer eine Ersatzmaske mit zur Schule. Es hat sich gezeigt, dass die Kinder eine Maske schon mal verlieren oder die Gummibänder reißen.

 

Außerdem verweise ich auf die Bestimmungen vom Ministerium, nach denen Schüler mit Schnupfen zunächst 24 Stunden zu Hause beobachtet werden müssen und nur danach wieder zur Schule kommen dürfen, wenn keine weiteren Symptome dazugekommen sind. Kommen weitere Symptome dazu, müssen Sie zum Arzt gehen und das abklären lassen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

M. Koch

(komm. Schulleiterin)

 

 

06.08.2020

 

Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021

 

Liebe Eltern,

 

wie Sie bereits aus den Medien erfahren haben, soll im Schuljahr 2020/2021 der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Zur Sicherheit aller sind dazu jedoch einige Sonderregelungen notwendig. Die für die Grundschulen geltenden Regelungen finden Sie hier. Bitte lesen Sie diese Regelungen sehr sorgfältig und besprechen Sie diese mit Ihrem Kind. Sollten Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der folgenden Mailadresse: 122440@schule.nrw.de

 

Bitte beachten Sie, dass alle Schülerinnen und Schüler am 12.8., 13.8. und 14.8. Unterricht von 8-11.30 Uhr haben. Ab dem 17.8.2020 gilt der aktuelle Stundenplan der jeweiligen Klasse.

 

- Unterrichtsanfang:

 

Der Unterricht beginnt für alle Kinder um 8 Uhr. Ab 7.45 Uhr können die Kinder das Schulgelände betreten. Hierbei ist eine Maske zu tragen. Die Kinder gehen dann direkt in ihre jeweilige Klasse. Ein Aufenthalt auf dem Schulhof ist aus Sicherheitsgründen hier nicht erlaubt. Kinder, die die Frühbetreuung besuchen, werden von dort um 7.45 Uhr in ihre Klassen geschickt.

 

- Masken tragen:

 

An den Grundschulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für die Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Eine Ausnahme hiervon gilt für die Schülerinnen und Schüler, soweit sie sich an ihren festen Sitzplätzen befinden und Unterricht stattfindet. Solange der feste Sitzplatz noch nicht eingenommen wurde oder sobald er verlassen wird, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die hier zum Mund-Nasen-Schutz getroffenen Regelungen sind angesichts der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen angemessene Maßnahmen zum Infektionsschutz. Sie werden vorerst bis zum 31. August 2020 befristet. Die Eltern sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen. Sollte ein Schüler/eine Schülerin ohne Mund-Nase-Bedeckung zur Schule kommen, wird er/sie vom Schulbesuch ausgeschlossen werden und muss nach Hause gehen.

 

Wichtige Hinweise zum hygienisch einwandfreie Umgang mit den Mund-Nasen-Bedeckungen gibt es z.B. unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln/mund-nasenbedeckungen.html?L=0#c12767

 

Bitte beachten Sie, dass sogenannte Gesichtsvisiere keine ordnungsgemäße Mund- Nasenbedeckung darstellen. Viren können an den Seiten und nach unten hin ungehindert in Tröpfchen durch Husten oder Niesen fliegen, da sie nicht durch das enge Anliegen eines Stoffes aufgehalten werden. Deshalb sind Gesichtsvisiere nicht erlaubt.

 

- Rückverfolgbarkeit:

 

Um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich. Der Unterricht wird jahrgangsbezogen im Klassenverband bzw. vereinzelt in kleinen jahrgangsinternen Lerngruppen stattfinden (z. B. Religion-, DaZ-, Türkisch- und Lerninselstunden). Die Pausen werden ebenso jahrgangsbezogen durchgeführt und deswegen zeitversetzt erfolgen. Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung ist grundsätzlich nicht möglich. Für jede Unterrichtsstunde und vergleichbare Schulveranstaltung ist darüber hinaus vom Lehrer die jeweilige Anwesenheit zu dokumentieren.

 

- Hygiene:

 

Eine regelmäßige und wirksame Durchlüftung der Unterrichtsräume ist sichergestellt. Seife und Papierhandtücher sind ausreichend vorhanden, ebenso gibt es Handdesinfektionsspender an den Eingängen.

 

- Sportunterricht:

 

Mit der Rückkehr zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten zum Schuljahr 2020/2021 wird der Unterricht auch im Fach Sport möglichst in vollem Umfang wiederaufgenommen. Sportunterricht, inklusive Schwimmunterricht, an Schulen ist wieder erlaubt. Während des Sportunterrichts muss keine Maske getragen werden. Der Sportunterricht soll im Zeitraum bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden. Kontaktsport ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Gründliches Händewaschen oder eine wirksame Handdesinfektion nach dem Sport sind zwingend erforderlich.

 

- Musikunterricht:

 

Der schulische Musikunterricht findet im Schuljahr 2020/2021 in seinen unterschiedlichen Ausprägungen statt. Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist vorerst bis zu den Herbstferien nicht gestattet.

 

- Zuständigkeiten und Vorgehen in Schule bei auftretenden Corona-Fällen:

 

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen.

 

Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

 

- Distanzunterricht bei Quarantänemaßnahmen:

 

Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.

 

Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler.

 

- Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe:

 

Ganztags- und Betreuungsangebote werden im Schuljahr 2020/2021 im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wieder regulär aufgenommen. Die Zusammensetzung der Gruppen in den Ganztags- und Betreuungsangeboten ist zu dokumentieren, um bei Bedarf Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Zudem gilt für den Bereich der OGS, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Gruppenräumen der Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe nicht erforderlich ist. Sobald die Schüler den Gruppenraum verlassen, müssen sie die Maske tragen.  

 

- Gremien der schulischen Mitwirkung:

 

Elternabende, Schulpflegschaftssitzung und Schulkonferenz können stattfinden. Bei der Durchführung sind die geltenden Vorgaben an den Hygiene- und Infektionsschutz (Mindestabstand soweit möglich, ansonsten Maskenpflicht sowie Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit) einzuhalten. Deshalb ist es zulässig und erforderlich, dass auch die Elternvertreter in den Mitwirkungsgremien das Recht haben, hierzu die Schule zu betreten.

 

- Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern:

 

Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen.

 

Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen gilt: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler.

 

- Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben:

 

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen. Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler.

 

Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen für die Sicherheit aller zu sorgen und gemeinsam werden wir es schaffen in ein gutes neues Schuljahr zu starten.

 

Viele Grüße

Mareike Koch